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Die turnusmäßige Überprüfung von Messstellen ist Bestandteil der Eigenkontroll- und Selbstüberwachungsverordnungen in allen Bundesländern und somit Pflicht für jeden Betreiber von Durchflussmessungen.
Die Prüfungen sind von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle durchzuführen. Die Prüfberichte sind mit dem Eigenkontrollbericht der zuständigen Behörde vorzulegen.
Regelmäßige Prüfungen helfen Schäden und Mängel zu minimieren.
Mit der hydraulischen Überprüfung sollen alle Folgen fehlerhafter Drosseleinrichtungen, wie z.B.
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hydraulische Überlastung einer Kläranlage,
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überdurchschnittlicher Abschlag von Mischwasser
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resultierende Schäden und Mängel
frühzeitig unterbunden werden.
HST ist zugelassen als "Staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessungen"
Durch die Zulassung als staatlich anerkannte Prüfstelle für
Durchflussmessungen nach der Selbstüberwachungsverordnung im Land NRW
(SüwV-kom / SüwV-Kan) und der Eigenkontrollverordnung EKVO des Landes Hessen
haben Sie die Möglichkeit die hydraulische Überprüfung von
Durchflussmessstellen sowie Drosselorganen aus einer Hand durchführen zu
lassen. Dies hilft Kosten zu senken und einen kompetenten Ansprechpartner
zur Seite zu haben, der Sie mit Rat und Tat unterstützt.
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