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von Dipl.-Ing. Holger Schlumbohm
Abwasseranlagen stellen hohe Investitionen dar, die durch Steuergelder und somit durch die Allgemeinheit finanziert werden. Deren zuverlässige Funktion trägt unmittelbar zum Umweltschutz bei. Ein Versagen der maschinellen und elektrotechnischen Ausrüstung kann zu einer Gewässerverschmutzung mit strafrechtlicher Verfolgung führen.
Anhand der Eigenkontroll- bzw. Selbstüberwachungsverordnungen der einzelnen Bundesländer sind die Abwasseranlagen zu kontrollieren und zu überwachen.
Warum überhaupt kalibrieren? Regelmäßige Kontrollen und hydraulische Kalibrierungen sollen Fehler innerhalb des Kanalnetzes und hier besonders an den Drosselorganen rechtzeitig erkennen lassen, um nachfolgend diese zu beheben. Sowohl eine Unterschreitung, wie aber auch eine Überschreitung der eingestellten DrosselSollWassermenge führen zu einem Ungleichgewicht des Gebildes „Kanalnetz - RÜB - (Vorfluter) - Drossel - Kläranlage“.
Folglich führt eine Unterschreitung der Wassermenge zu erhöhten Entlastungsraten und dadurch zu einem erhöhten Schmutzfrachteintrag in das Gewässer. Zu hohe Durchflüsse ziehen als Konsequenz eine hydraulische Überlastung des nachfolgenden Kanalnetzes sowie der nachgeschalteten Kläranlage nach sich, so dass hier ggf. die im Genehmigungsbescheid verankerten Abflusswerte (Schmutzfrachten) überschritten werden.
Mit der seit dem 01.07.2004 in Kraft getretenen Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV-kom) in NRW müssen alle gemäß wasserrechtlichem Bescheid maßgebenden Durchflussmessstellen auf Kläranlagen bis zum 30.06.2007 einer hydraulischen Erstprüfung unterzogen werden. Fortlaufend sind diese Messeinrichtungen in einem Abstand von weniger als drei Jahren auf ihre Messgenauigkeit hin zu überprüfen.
Ziel der hydraulischen Überprüfung ist der Nachweis, dass die Durchflussmesseinrichtung die in der Verordnung genannte zulässige Abweichung von ± 10 % im Messbereich zwischen 10 und 100 % des maximalen Durchflusses einhält und den a. a. R. d. T. entspricht.
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